Jede schwangere Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen:
Privatversicherte Frauen müssen die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse erfragen, in der Regel werden die Kosten ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.
Kostenübernahme Hebamme